Rückluftfähig

Für eine effiziente Wärmenutzung ist es erforderlich, die abgesaugte Luft nach der Reinigung insgesamt oder teilweise in den Arbeitsraum zurückzuführen. Dadurch wird je nach Abscheidegrad des Filtermaterials ein Teil der in der Erfassungsluft enthaltenen Stoffe (z.B. Holzstaub) wieder in den Raum zurückgeführt. Die Einhaltung der Grenzwerte bezüglich des Restholzstaubwertes der Rückluft an Filteranlagen bzw. Entstaubern wird mittels Baumusterprüfung durch Prüfstellen, BGIA (Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit) bzw. GS (geprüfte Sicherheit; durch allgemeine Prüfungsstelle), zertifiziert. Durch Prüfzeichen zertifizierte Anlagen befreien von den Abnahmeprüfungen sowie den jährlich wiederkehrenden Meßverpflichtungen. Grundsätzlich gilt hier für Anlagen mit Reinluftrückführung in Deutschland zur Zeit:

  • bei 50%-iger Luftrückführung muß der Restholzstaubgehalt der Rückluft <0,2mg/m³ sein, entspricht Prüfzeichen H2
  • bei 100%-iger Rückführung sogar <0,1mg/m³, entspricht Prüfzeichen H3 auch für eichen- und buchenholzverarbeitende Betriebe

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Prüfzertifikat Verwendungskategorie H2