CE-Kennzeichnung

Der Warenverkauf und -verkehr innerhalb der Europäischen Union unterliegt einer Reihe von Richtlinien, die einheitliche Anforderungen an die Waren festlegen. Hersteller versehen ihre Produkte vor Inverkehrbringen mit der CE-Kennzeichnung und erklären per EU-Konformitätserklärung, dass das Produkt die Anforderungen der geltenden Richtlinie(n) bzw. der zugehörigen nationalen Bestimmungen erfüllt.

EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 - EU-MVO

  • verbindlich ab 20.1.2027
  • löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Für Geräte, Maschinen und Anlagen im Bereich der Holzbearbeitung gilt die so genannte Maschinenrichtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, in der aktuellsten Fassung vom 17.05.2006. Sie dient im Wesentlichen der Festlegung von Mindeststandards für Sicherheit und Gesundheitsschutz, sowie der Vereinfachung des innereuropäischen Handels.

Die Pflicht zur Kennzeichnung einer Maschine ist abhängig von ihrem Baujahr:

Baujahr bis 1994 Bis Ende 1994 gab es keine Kennzeichnungs-Pflicht. Bei älteren Baujahren ist daher keine CE-Kennzeichnung notwendig und sie muss auch nicht nachgeholt werden.
Baujahr ab 1995 Seit 01.01.1995 gilt eine allgemeine Kennzeichnungs-Pflicht für Maschinen. Ab Baujahr 1995 darf eine Maschine ohne CE-Kennzeichnung innerhalb der EU nicht in Verkehr gebracht werden.

Prävention und Kontrolle

Die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen aus der Maschinenrichtlinie muss von den Nationalstaaten kontrolliert werden. In Deutschland wird diese Aufgabe von gewerblichen Berufsgenossenschaften übernommen, die gleichzeitig Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind.

Bilder

CE-Zeichen
2019
Beispiele für CE-Kennzeichnung verschiedener Hersteller für Holzbearbeitungsmaschinen