CE-KennzeichnungDer Warenverkauf und -verkehr innerhalb der Europäischen Union unterliegt einer Reihe von Richtlinien, die einheitliche Anforderungen an die Waren festlegen. Hersteller versehen ihre Produkte vor Inverkehrbringen mit der CE-Kennzeichnung und erklären per EU-Konformitätserklärung, dass das Produkt die Anforderungen der geltenden Richtlinie(n) bzw. der zugehörigen nationalen Bestimmungen erfüllt. EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 - EU-MVO
Maschinenrichtlinie 2006/42/EGFür Geräte, Maschinen und Anlagen im Bereich der Holzbearbeitung gilt die so genannte Maschinenrichtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, in der aktuellsten Fassung vom 17.05.2006. Sie dient im Wesentlichen der Festlegung von Mindeststandards für Sicherheit und Gesundheitsschutz, sowie der Vereinfachung des innereuropäischen Handels. Die Pflicht zur Kennzeichnung einer Maschine ist abhängig von ihrem Baujahr:
Prävention und KontrolleDie Einhaltung der Sicherheitsanforderungen aus der Maschinenrichtlinie muss von den Nationalstaaten kontrolliert werden. In Deutschland wird diese Aufgabe von gewerblichen Berufsgenossenschaften übernommen, die gleichzeitig Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind. |
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