Lichtschranke

Hier: als Sicherheitseinrichtung an CNC-Bearbeitungszentren. Mit Hilfe einer Lichtschranke soll verhindert werden, dass der Bediener während des Betriebs der Maschine einen bestimmten Bereich betritt und somit Verletzungsgefahr durch die Kollision mit bewegten Maschinenteilen besteht.

Funktionsweise:

  • Für eine Lichtschranke ist eine Leuchtquelle (üblicherweise Infrarotlicht oder Laser) auf einer Seite sowie ein Empfänger aus einem lichtempfindlichen elektrischen Element (Fototransistor) auf der Gegenseite notwendig. Sobald der Lichtstrahl zwischen diesen beiden Elementen unterbrochen wird, erfolgt ein Schaltvorgang durch den Fototransistor (üblicherweise Not-Aus bei Sicherheitseinrichtungen an Maschinen).
  • Um eine Fläche vor der Maschine zu überwachen ist die Anordnung mehrerer Lichtschranken in einer Reihe notwendig, da eine einzelne Lichtschranke systembedingt immer nur aus einer Linie besteht.
  • Lichtschranken können auch bei Wechselfeldbearbeitung eingesetzt werden. Dabei werden zwei Lichtschrankenpaare (eins auf der linken und eins auf der rechten Seite) eingesetzt. Im Mittelbereich muss sich das jeweilige Gegenstück (Leuchtquelle oder Fototransistor) befinden. Dadurch ist dieser Bereich dauerhaft nicht zu betreten.

Vorteile:

  • Einfaches und kostengünstiges Sicherheitssystem.

Nachteile:

  • Erhöhter Platzbedarf, da Leuchtquelle und Empfänger in Arbeitshöhe auf beiden Seiten vor der Maschine aufgebaut werden müssen; unter Umständen Behinderung des Be- und Entladens der Maschine - besonders bei Einrichtungen mit Wechselfeldbetrieb.

Bilder

Lichtschranke
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