LadungssicherungGrundsätzlich gilt: Der Verlader kennt seine Maschine, der LKW Fahrer seinen LKW. Es sollte hier Hand in Hand gearbeitet werden, um zu einem optimalen Ergebnis zu kommen. Pflichtenverteilung laut HGB §412 Abs.1: „Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.“ für den Verlader gilt:
für den Fahrer gilt:
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894
622
436
190
181
134
202
324
197
149
125
63
139
15
29
99
124