Ladungssicherung

Grundsätzlich gilt:

Der Verlader kennt seine Maschine, der LKW Fahrer seinen LKW.

Es sollte hier Hand in Hand gearbeitet werden, um zu einem optimalen Ergebnis zu kommen.

Pflichtenverteilung laut HGB §412 Abs.1:

„Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.“

für den Verlader gilt:

  • Sicherung der Maschine in sich (Aggregate sichern, Achsen sichern, Anbringen von Transportsicherungen,..)--> wertvolle Hinweise dazu finden Sie in unseren Demontagetipps!
  • ordnungsgemäße Verladung auf den LKW
  • darauf achten, dass der Fahrer die Maschinen an den „richtigen“ Stellen befestigt (keine Bleche verbiegen, keine sensiblen Stellen überspannen, usw.)
  • bei Fragen kann sich der Verlader jederzeit gern an unsere Logistik wenden

für den Fahrer gilt:

  • Ladungssicherung auf dem LKW - fester Stand der Maschine
  • Mitbringen von Ladungssicherungsmaterial (Spanngurte, Anti-Rutschmatten, etc.)



Die ausführliche "Verladen und Entladen - Verordnungsermächtigung" finden Sie hier (Link zum Gesetzestext).

Bilder

Ladungssicherung LKW